Kosten

Alle Krankenversicherer, die die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) durchführen, müssen die Kosten für den gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang übernehmen. Die OKP gewährt Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Diese umfassen unter anderem Untersuchungen und Behandlungen durch Ärzte und Ärztinnen, Spital- sowie Pflegeleistungen und gewisse nicht-ärztliche Leistungen. Weitere Angaben, wie beispielsweise die Kantonsbeiträge bei stationären Spitalbehandlungen, weitere Sozialversicherungen sowie «out-of-pocket»-Beiträge werden hier nicht dargestellt.

Alle Krankenversicherer, die die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) durchführen, müssen die Kosten für den gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang übernehmen. Die OKP gewährt Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. (…)

Die Höhe der Brutto- oder Nettoleistungen, die im Rahmen der Krankenversicherungsstatistik ausgewiesen werden (Seite Kosten), kann von den im Rahmen des Datenpools SASIS erstellten Zahlen (Seite Kostenmonitoring) leicht abweichen, insbesondere aufgrund unterschiedlicher Bewertungsdaten.