Prämien und Prämienverbilligung

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung beruht auf Solidarität. Dies gewährleistet allen Versicherten den Zugang zur benötigten Gesundheitsversorgung. Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf eine Verbilligung der Prämie. Die Höhe der Prämien ist nicht von Geschlecht und Gesundheitszustand abhängig. Die Prämien müssen die Nettoleistungen und die Verwaltungskosten decken. Sie folgen daher den Kosten.