Versicherer

Versicherer, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung durchführen, sind regional oder national tätig. Sie sind nicht gewinnorientiert und müssen vom Eidgenössischen Departement des Innern anerkannt sein. Die Versicherten können zwischen den vom BAG zugelassenen Versicherern frei wählen, insofern der gewünschte Versicherer in ihrem Kanton tätig ist. In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung kann für alle Versicherungsmodelle jedes Jahr auf den 31. Dezember gewechselt werden.

Die Zahlen zum Versichertenbestand, die im Rahmen der Krankenversicherungsstatistik ausgewiesen werden können von den im Rahmen der Individualdaten EFIND erstellten Zahlen leicht abweichen, insbesondere aufgrund unterschiedlicher Bewertungsdaten.