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Versicherte und Demographie
Jede Person, die in der Schweiz wohnhaft wird, muss spätestens drei Monate nach ihrer Wohnsitznahme in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen.
Jede Person, die in der Schweiz wohnhaft wird, muss spätestens drei Monate nach ihrer Wohnsitznahme in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen.